Welche Varianten gibt es?
Barrierefreie Wohnungen für Seniorinnen und Senioren bieten wir in folgenden Wohnanlagen:
- Haus Frohsinn, Karlsruher Str. 13/1, 78050 Villingen-VS
- Haus Daheim, Luisenstr. 8, 78126 Königsfeld
- Haus Auf der Lehr, Auf der Lehr 4, 78054 Schwenningen-VS
Die Wohnungen werden von den Besitzern teils selbst bewohnt oder zu günstigen Konditionen vermietet. Der Mietvertrag ist an einen Servicevertrag mit dem DRK gebunden. So kann sichergestellt werden, dass vor allem Menschen, die diese Wohnform wünschen, auf Barrierefreiheit und Unterstützung angewiesen sind, von dieser Wohnform profitieren.
Welche Serviceleistungen gibt es beim ServiceWohnen?
Der Servicevertrag mit dem DRK beinhaltet folgende Leistungen
- Hausnotruf
- Gemeinschaftsraum für Gruppenangebote (nach Absprache auch für private Zwecke der Bewohner, wie Familientreffen oder -feiern)
- Regelmäßige Sprechstunden und Beratung zu Situationen und Fragen des Alterns, der Existenzsicherung, der Freizeitgestaltung, Gesundheit, Pflege und weiterführender Hilfe
- Hilfe beim Auswählen und Beantragen weitergehender Hilfen
- Freizeitangebote (gemeinsame Ausflüge, Bewohnertreffen, Gesundheitskurse ect.)
Weitergehende Hilfen können vermittelt werden und sind kostenpflichtig. Teils können diese Leistungen durch andere Kostenträger (Pflegekasse, Sozialamt) erstattet werden
- Unterstützungen im Haushalt (z. B. Wohnungsreinigung, Wäscheservice, Essen auf Rädern)
- ambulanter Pflegedienst, Tagespflege
Ferner können im Falle einer längeren Krankheit bzw. bei eintretender Pflegebedürftigkeit nach Rücksprache Hausarzt und Angehörige verständigt und notwendige pflegerische Leistungen organisiert werden.
Und wie viel kostet das?
In jedem Fall sind natürlich, wie bei einer normalen Wohnung, die Miete bzw. Betriebskosten zu tragen. Zusätzlich ist an das DRK für Betreuung und Hausnotruf eine Grundpauschale zu entrichten. Falls Sie weiter Serviceleistungen in Anspruch nehmen möchten (hauswirtschaftliche Hilfe, Fahrdienste, Essen auf Rädern) werden diese einzeln in Rechnung gestellt.
Ambulante Pflege- und Versorgungsleistungen können gegebenenfalls über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Unsere Mitarbeiterin, Nicole German-Borowski berät Sie diesbezüglich gerne vor Ort.